Bei Abmeldungen bis 30. September 2010 wird eine Annullierungsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Bei Abmeldungen ab dem 01. Oktober 2010 sowie bei Nichtteilnahme am Kongress ist die volle Kongressgebühr geschuldet.
Für die Ummeldung auf eine andere Person wird eine Gebühr von CHF 25.00 in Rechnung gestellt.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sie/er dem Veranstalter gegenüber keine Schadenersatzansprüche stellen kann, wenn die Durchführung des Kongress durch unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Gewalt erschwert oder verhindert wird sowie wenn Programmänderungen wegen Absagen von Referenten usw. erfolgen müssen. Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer diesen Vorbehalt an. |